Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen
    1. Wir führen ausschließlich unsere gesamten Geschäfte nur zu den nachträglich aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen durch.
      Davon abweichende Bedingungen des Käufers binden uns nur insoweit, als wir sie ausdrücklich und schriftlich anerkannt haben
      oder soweit sie zwingendem Recht entsprechen.
  2. Angebot und Vertragsabschluss
    1. Unsere schriftlichen Angebote sind hinsichtlich Preis, Liefertermin und sonstigem Inhalt freibleibend. Die Zusendung unserer Preislisten,
      Kataloge, Prospekte u.a. verpflichtet uns nicht zur Lieferung.
    2. Aufträge gelten als angenommen, wenn sie entweder schriftlich bestätigt oder ausgeführt worden sind. Erfolgt keine schriftliche Bestätigung,
      so gilt die Rechnung als Auftragsbestätigung.
  3. Verpackung
    1. Die Verpackung der von uns gelieferten Ware erfolgt kostenlos.
    2. Soweit wir in unseren hierfür vorgesehenen Euro-1-Kisten, Euro-2-Kisten oder Euro-3-Kisten liefern, bleiben die Boxen unser Eigentum.
      Sie sind, falls sie nicht sofort wieder an den Transporteur zurückgegeben werden, vom Käufer frachtfrei und auf eigene Kosten
      zurückzugeben.
  4. Preise und Zahlung
    1. Die Preise gelten mangels besonderer Vereinbarung ab Werk, einschließlich Verladung im Werk, jedoch ausschließlich Euro-Kisten zzgl.
      der jeweils gesetzlichen Mehrwertsteuer.
    2. Die Zurückhaltung von Zahlungen oder die Aufrechnung wegen etwaiger von uns bestrittener Gegenansprüche des Käufers ist nicht statthaft, es sei denn,
      die Gegenansprüche sind rechtskräftig festgestellt oder unstreitig.
    3. Der Käufer verpflichtet sich, Zahlungen ohne jeden Abzug unverzüglich nach Rechnungseingang zu erbringen.
    4. Schecks, Überweisungen u.a. werden zahlungshalber angenommen. Bei Zahlungen, die unter Ausnutzung von Skonti erfolgen,
      gilt als Zahlungstag die Scheckgutschrift bei unserer Bank. Bei Überweisungen das Datum der Ausführung der Überweisung durch
      das Postgiroamt oder die Bank.
    5. Wechsel werden nur zahlungshalber und nach besonderer Vereinbarung und nur bei Diskontfähigkeit unter Berechnung stets sofort und bar zu zahlender
      Diskont- und Bankspesen angenommen.
      Skonti für Wechselzahlungen werden nicht gewährt.
  5. Lieferung
    1. Soweit nicht anders vereinbart, sind wir zu Teillieferungen berechtigt.
    2. Wir sind bemüht, zugesagte Lieferfristen einzuhalten, jedoch sind Angaben über unsere Lieferfristen grundsätzlich freibleibend,
      sofern sie von uns nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich bezeichnet werden.
      Im Falle der Verbindlichkeit hat der Käufer das Recht, vom Vertrag zurückzutreten, wenn wir in Verzug kommen und eine angemessene
      Nachfrist ungenützt verstrichen ist. Schadenersatzansprüche des Käufers bestehen dann, wenn die Lieferung aufgrund eines von
      uns zu vertretenden grob fahrlässigen Verhaltens unterbleibt. Für die Berechnung des Gewichtes der von uns gelieferten Ware
      ist das von uns beim Abtransport auf unseren Waagen festgestellte Gewicht maßgebend. Bei Gewichtsdifferenzen ist Voraussetzung
      für deren Anerkennung durch uns, daß im Beisein des jeweiligen Frachtführers gewogen wird und die Wiegedokumente –
      Kontrollscheine – zum Vergleich mit den eigenen Auslieferungsunterlagen ausgehändigt werden.
  6. Versand
    1. Der Versand unserer Ware, auch innerhalb des selben Versandortes, erfolgt auf Kosten und Gefahr des Käufers,
      auch wenn die Ware mit unseren Fahrzeugen befördert wird.
    2. Wird der Versand auf Wunsch des Käufers verzögert oder wird er bei Rechtsgeschäften mit Kaufleuten ohne unser Verschulden unmöglich,
      so geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Käufer über.
    3. Auf Wunsch des Käufers werden Lieferungen in seinem Namen und auf seine Rechnung versichert.
  7. Haftung und Gewährleistung
    1. Ist die gelieferte Ware mangelhaft oder fehlen ihr zugesicherte Eigenschaften, so hat der Käufer unter Ausschluß sonstiger
      Gewährleistungsansprüche einen Anspruch auf Lieferung einer mangelfreien Ware. Sollten wir trotz angemessener Fristsetzung
      diesem Anspruch nicht nachkommen, so kann der Käufer nach seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises oder Rückgängigmachung des
      Vertrages verlangen.
    2. Offensichtliche Mängel müssen unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb eines Tages vom Tag der Lieferung an uns schriftlich
      mitgeteilt werden. Die mangelhafte Ware ist in dem Zustand, in dem sie sich zum Zeitpunkt der Feststellung des Mangels befindet,
      zur Besichtigung durch uns bereitzuhalten. Ein Verstoß gegen die vorstehende Verpflichtung schließt jedwede
      Gewährleistungsansprüche uns gegenüber aus.
    3. Im Übrigen verpflichtet sich der Käufer, die Ware unmittelbar nach Erhalt zu untersuchen und erkennbare Mängel unverzüglich,
      spätestens jedoch innerhalb eines Tages nach Eingang und vor einer evtl. Verarbeitung schriftlich anzuzeigen.
      Sollte trotz sorgfältiger Prüfung ein Mangel unentdeckt geblieben sein, so ist er uns nach Entdeckung ebenfalls innerhalb
      eines Tages zu melden.Wird nicht rechtzeitig gerügt, stellt dies eine Genehmigung der von uns gelieferten Ware als vertragsmäßige Erfüllung
      dar und schließt Gewährleistungsansprüche aus.
    4. Gewährleistungsansprüche stehen nur dem unmittelbaren Käufer zu und sind nicht abtretbar.
    5. Für Schäden im Rahmen des Zustandekommens oder der Abwicklung des Vertrages haften wir – auch für unsere Erfüllungsgehilfen –
      nur im Falle grober Fahrlässigkeit und Vorsatz.
  8. Eigentumsvorbehalt
    1. Wir bleiben bis zur Bezahlung des Kaufpreises Eigentümer der gelieferten Ware aus dem Liefervertrag.
    2. Der Käufer ist zur Weiterverarbeitung, Verwendung oder Vermischung der Vorbehaltsware nur im üblichen,
      ordnungsgemäßen Geschäftsgang und nur mit der Maßgabe berechtigt und ermächtigt, daß seine Forderungen auf
      uns tatsächlich übergehen. Zu anderen Verfügungen über die Vorbehaltsware, insbesondere Verpfändung oder
      Sicherungsübereignung ist der Käufer nicht befugt.
    3. Wird die Vorbehaltsware vom Käufer, allein oder zusammen mit nicht uns gehörender Ware, veräußert, so tritt der Käufer
      schon jetzt die aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware mit allen
      Nebenrechten ab; der Käufer nimmt die Abtretung an. Wert der Vorbehaltsware ist unser Rechnungsbetrag.
    4. Über Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Dritter in die Vorbehaltsware oder in die abgetretenen Forderungen hat der Käufer uns
      unverzüglich unter Angabe der für den Widerspruch notwendigen Unterlagen zu unterrichten.
    5. Mit Zahlungseinstellung des Käufers sind wir zur Rücknahme nach Mahnung berechtigt und der Käufer zur Herausgabe der
      Ware verpflichtet. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes sowie die Pfändung des Liefergegenstandes durch
      uns gelten nicht als Rücktritt vom Vertrag.
  9. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit
    1. Erfüllungsort ist der Sitz unserer Firma.
    2. Gerichtsstand im Geschäftsverkehr mit unseren vollkaufmännischen Kunden ist der Sitz unserer Firma.
      Das gleiche gilt, wenn der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluß
      seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder sein gewöhnlicher
      Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Wir sind jedoch berechtigt, auch am Hauptsitz
      des Käufers zu klagen.
    3. Auf das Vertragsverhältnis findet neben den vorstehenden Lieferbedingungen ausschließlich Deutsches Recht Anwendung.
    4. Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.